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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung, der Betrieb von HNO-Praxen und der Betrieb einer vertragsärztlichen und privatärztlichen Gemeinschaftspraxis (überörtliche BAG) ab dem 01.04.2012 sowie die gemeinsame Tätigkeit als Konsiliararzt.