| Gegenstand | Die Partner üben ihre Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, soweit zulässig, dauernd gemeinschaftlich aus. Die Partnerschaft ist eine sog. einfache Partnerschaft. Eine Anerkennung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Wirtschaftprüfungsgesellschaft oder Steuerberatungsgesellschaft ist nicht bezweckt. |