| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts, Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters. Sollte ein Partner zugleich als Wirtschaftsprüfer und/oder als Steuerberater qualifiziert sein, so ist es ihm nicht gestattet, diese Tätigkeit im Rahmen der Partnerschaft auszuüben |