| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb der Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers sind nicht Gegenstand der Partnerschaft. Die nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz verbundenen Wirtschaftsprüfer bleiben befugt, Aufträge auf gesetzlich vorgeschriebener Prüfung durchzuführen. |