| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, insbesondere im Bereich der Insolvenzverwaltung, der Eigenverwaltung, Sachwaltung und der Sachbearbeitung für Insolvenzverwaltung und verwandten Bereichen. Die Gesellschaft ist auf alle dem Gesellschaftszweck dienenden Bereiche ausgerichtet. Es können Filialen/Niederlassungen gegründet werden. |