Die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen gem. HOAI sowie Planung aller Art im Bauwesen, soweit sie über die Leistungsbilder der HOAI hinausgehen, aber zur Berufsausübung der freien Architekten und Ingenieure gehören. Dabei sind die für Architekten maßgeblichen berufsrechtlichen Bestimmungen und Grundsätze durch die Partnerschaft und durch jeden Partner zu beachten.