Die Partnerinnen schließen sich als selbständig tätige Hebammen und zur eigenverantwortlichen Berufsausübung berechtigte Angehöriger freier Berufe auf Grund eines gleichgerichteten oder integrierenden diagnostischen oder therapeutischen Zwecks bei der Heilbehandlung am Menschen durch räumlich nahes und koordiniertes Zusammenwirken zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zur Führung einer gemeinsamen Hebammenpraxis als Partnerschaftsgesellschaft zusammen.