| Gegenstand | Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Raumplaner und Ingenieure der Stadt-, Orts- und Regionalentwicklung zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen der Raumplanung sowie Stadt-, Orts- und Regionalentwicklung. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |