Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater:innen im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater zu vereinbarenden Tätigkeiten eines Steuerberaters. |