Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes der Partner als Architekten und die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich der Architektur. Die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig.