| Gegenstand | Die gemeinsame Ausübung des Hebammenberufs der Partnerinnen mit der Maßgabe, die in der GRN-Klinik Weinheim als Beleghebammen zu erbringenden stationären und ambulanten geburtshilflichen Tätigkeiten untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten und den Kooperationsvertrag der Partnerschaft mit der GRN-Klinik Weinheim zu erfüllen. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechts zugelassen sind. |