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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die für Steuerberater und Rechtsanwälte nach den jeweiligen Berufsordnungen zulässigen Tätigkeiten. Zum Gegenstand der Partnerschaft gehören auch alle in Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung stehenden Geschäfte. Darüber hinaus ist Gegenstand der Partnerschaft jede weitere Tätigkeit der Partner, die im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen ausgeübt werden kann. und ausgeübt wird. Dazu gehört auch der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.