| Gegenstand | Die für Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Absatz 4 Nummer 1 StbG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |