| Gegenstand | Die Steuerberatung und deren in den §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrecht ausgeführt werden. |