PR 700550 AG Mannheim · aktuell
Strukturierte Informationen
Feigenbutz Panzer Architekten PartG mbB
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Partnerschaftsregister (028)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht Mannheim (B8535)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Partnerschaftsregistersachen (AG) (PR)
Laufende Nummer
700550
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Partner(in) (251)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Partner(in) (251)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Abruf Uhrzeit
11:28:08
Abruf Datum
2025-01-08
Letzte Eintragung
2024-07-01
Anzahl Eintragungen
2
Basisdaten Register
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Feigenbutz Panzer Architekten PartG mbB
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Sitz › Ort
Karlsruhe
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Auswahl Vertretungsbefugnis › Vertretungsbefugnis Freitext
Die Partner vertreten einzeln.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGBCode: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Tätigkeiten, die mit dem Berufsbild des Architekten nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlosssen. Wissenschaftliche Tätigkeit einschließlich Lehrtätigkeit und Tätigkeit in berufsständigen Organisationen ist zulässig, soweit sie ein angemessenes Maß nicht überschreiten.