Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten und die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen der Architektur. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern.