| Gegenstand | Die gemeinsame Berufsausübung der Partner innerhalb von Arztpraxen in Neckargemünd und Heidelberg und die Errichtung eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren ("MVZ" genannt), gegebenenfalls auch an weiteren Standorten. Zum Gegenstand der gemeinsamen Berufsausübung gehören auch die Vornahme aller den vorstehend genannten Bereichen förderlichen Maßnahme und Rechtsgeschäfte. |