| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen des berufsrechtlichen zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie das Ausüben der nach dem Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vereinbarten Tätigkeiten. |