| Gegenstand | Die gemeinsame Ausübung der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung einschließlich sämtlicher nach der Wirtschaftsprüferordnung und dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Tätigkeiten. Die Partnerschaft ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers im Namen der Partnerschaft wahrzunehmen. |