| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt und lnsolvenzverwalter im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, insbesondere im Bereich der lnsolvenzverwaltung, der Sachbearbeitung für Insolvenzverwaltung und verwandten Bereichen. Die Gesellschaft ist auf alle dem Gesellschaftszweck dienenden Bereiche ausgerichtet. Es können Filialen / Niederlassungen gegründet werden. |