| Gegenstand | Gegenstand der Partnerschaft ist die Erbringung von Architektenleistungen nach § 15 HOAI. Des Weiteren die Erbringung besonderer Leistungen im Rahmen des Tätigkeitsfeldes des Architekten; insbesondere die Erstellung von Konzeptstudien, Veröffentlichungen, sowie Leistungen in Design und Grafik. |