| Gegenstand | Die gemeinschaftliche freiberufliche Berufsausübung als Nahverkehrsberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Die Nahverkehrsberatung umfasst insbesondere - die Planung und Optimierung des öffentlichen Personenverkehrs auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse der lngenieurwissenschaft, der Rechtswissenschaft, der Betriebswirtschaft, der Volkswirtschaft, der Raumwissenschaft und der Verkehrsplanung; - die Beratung zu Organisation und Finanzierung im öffentlichen Personenverkehr auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse der lngenieurwissenschaft, der Rechtswissenschaft, der Betriebswirtschaft, der Volkswirtschaft, der Raumwissenschaft und der Verkehrsplanung. |