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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 StBerG. Tätigkeiten, welche mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.