| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte sowie alle Tätigkeiten, welche nach dem Berufsrecht zulässig sind (u.a. Tätigwerden als Schiedsrichter/in, Insolvenzverwalter/in oder Testamentsvollstrecker/in). Gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. |