Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer sind nicht Gegenstand der Partnerschaft.