| Gegenstand | Die Partner schließen sich, als selbständig Tätige, zur eigenverantwortlichen Berufsausübung berechtigte Angehöriger freier Berufe auf Grund eines gleichgerichteten oder integrierenden diagnostischen oder therapeutischen Zweckes bei der Heilbehandlung am Menschen durch räumlich nahes und koordiniertes Zusammenwirken, zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in der Form einer Partnerschaftsgesellschaft zusammen. |