| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Partner, der Steuerberater ist, vertritt einzeln und ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Partner, die nicht Steuerberater sind, vertreten die Partnerschaft zusammen mit einem Partner, der Steuerberater ist. |