| Gegenstand | Die Kooperation dient dem Zweck der gemeinsamen vertrags- und privatzahnärztlichen Berufsausübung der Gesellschaft, insbesondere der Betrieb einer zahnmedizinischen Praxis im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller zulässigen zahnärztlichen und nicht-zahnärztlichen Leistungen, insbesondere im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Prothetik, Parodontologie, Implantologie, Endodontologie, zahnärztliche Chirurgie, Kieferorthopädie und Kinderzahnheilkunde, sowie aller hiermit in Zusammenhang stehenden gesetzlich zulässigen Tätigkeiten. |