| Gegenstand | Der Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei einschließlich der Erbringung aller nach der BRAO erlaubten Leistungen. Zu diesem Zweck können auch andere Berufsträger der wirtschafts-, steuer-, oder rechtsberatenden Berufe in der Partnerschaft mbB aufgenommen werden, sofern und soweit eine Zusammenarbeit nach § 59a BRAO zulässig ist. |