Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinsame Erbringung von freiberuflichen Architekten- und Ingenieurleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Generalplanung, Projektentwicklung, Planung, Beratung, Projektsteuerung und Objektüberwachung.