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Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinsame Ausübung des Ingenieurberufs der Gesellschafter. Die Gesellschafter sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern.