| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Ausübung der privatärztlichen und vertragsärztlichen Tätigkeit der Gesellschafter im Rahmen einer örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis). Zwischen den Gesellschaftern besteht Einvernehmen, dass durch die örtliche Gemeinschaftspraxis eine möglichst umfassende, konservative Versorgung von Patienten im Fachbereich der Kinder- und Jugendmedizin geschaffen werden soll. |