| Gegenstand | Gegenstand sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen inkl. der Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, 2. die Beratung und Vertretung von Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten, 3. die Beratung von Mandanten in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |