Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinsame Ausübung einer vertragsärztlichen und privatärztlichen Tätigkeit. Die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorungszentren im Sinne des § 95 SGB V und Privatpraxen zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchfürhung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Die Errichtung und der Betrieb einer Klinik.