| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater. Partner, die nicht als Rechtsanwalt zugelassen sind, sind nur im Rahmen des STB Gesetzes und § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz zur Rechtsberatung befugt. |