Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die Erbringung von Architektenleistungen jeder Art als freiberufliche Leistungen durch die Partner als zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammengeschlossene Architekten.