| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübiung der Partner innerhalb eines Architekturbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, insbesondere die Beratung und Planung im Rahmen sämtlicher Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOA) ist. |