Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung Von181BGBFreitext
Die Partner können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Gemeinsame Ausübung freiberuflicher und eigenverantwortlicher vertragsärztlicher und privatärztlicher Tätigkeit. Vertragsarztrechtlich erfolgt die Verbindung als Berufsausübungsgemeinschaft.