| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten und Ingenieure in Form von Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsleistungen, einschließlich der Übernahme der Bauleitung, auf dem Gebiet der Hochbauarchitektur nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für - Wohnungs-, - Büro- und Verwaltungsbau, - Produktionsgebäude, - öffentliche Bauten, - Vereinsheime und - Sanierungen. |