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Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gemeinsame Ausübung der Berufe des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers und Rechtsanwaltes im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen unter Ausschluss der Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers. Die Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers bleiben den einzelnen entsprechend qualifizierten Berufsträgern außerhalb der Partnerschaft vorbehalten.