| Gegenstand | Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. Prüfungswesen, 2. Unternehmensberatung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Gegenstand ist ferner die Steuerberatung. |