| Gegenstand | Die Gesellschaft ist als kommunales Wohnungsunternehmen Organ der städtischen Wohnungspolitik sowie Instrument für städtebauliche Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen. Eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Bevölkerung in allen Bereitstellungsformen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Mischformen). Hierzu errichtet, bewirtschaftet und verwaltet die Gesellschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen (Eigenheime, Eigentumswohnungen). Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen (Alten-, Kinderheime, Kindergärten, Jugendhäuser, Sanierung, Stadtsanierung, Instandsetzung, Bauträgermaßnahmen sowie städtebaulichen Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen), Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen errichten und bewirtschaften sowie Dienstleistungen bereitstellen. |