Handelsregister B des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 110769
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Öko-Stern-Hausbau GmbH
b)
Sömmerda
c)
Der Innenausbau mit Schwerpunkt
Trockenbau, Heizung und Sanitär sowie
Hochbau und Baustoffhandel. Gegenstand
des Unternehmens ferner ist die Planung
und der Vertrieb von Häusern, die
Vermittlung von Baugrundstücken, die
Durchführungsplanung von Bauvorhaben
sowie die Überwachung der
Bauausführung. Geschäfte nach der
Makler- und Bauträgerverordnung sollen
jedoch auch Gegenstand des
Unternehmens sein.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Müller, Jürgen, Sömmerda, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.03.1999 zuletzt geändert am
09.07.2004
a)
07.06.2006
Weseloh
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.05.1999.
Dieses Blatt ist unter
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
7 SB.
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Erfurt vom 07.03.2007 (Az. 174 IN 139/07) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts
wegen eingetragen.
a)
13.03.2007
Bickel
Abruf vom 12.03.2024