Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Erwerb, Herstellung, Modernisierung, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere die Aufnahme von Bauträgertätigkeiten.