| Gegenstand | Die Gesellschaft betreibt und unterhält die Westküstenkliniken in Heide und in Brunsbüttel. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern, insbesondere solcher, die der Versorgung der Bevölkerung dienen und die teilnehmen an der medizinischen Versorgung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich, vor allem auch in der Form der Medizinischen Versorgungszentren und im Rahmen der integrierten Versorgung oder anderer zugelassener Versorgungsformen. Sie dient darüber hinaus der Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischen und pflegerischem Personal. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen und auch Leistungen für Dritte erbringen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich und kommunalrechtlich Zulässigen befugt, gleichartige und ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich und kommunalrechtlich Zulässigen auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich und kommunaltrechtlich Zulässigen Unternehmensverträge jeder Art abschließen und ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen. Sie kann ferner im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich und kommunalrechtlich Zulässigen Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen und /oder sich auf die Wahrnehmung der Funktion einer Konzernholding und die Verwaltung der Beteiligung(en) beschränken. |