| Gegenstand | Die Bildung, Ausbildung, Qualifizierung, Stabilisierung, Training und Integration sowie Betreuung von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten, von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten sowie durch psychische und anderweitige Erkrankungen sozial benachteiligte Menschen. Die Gesellschaft kann zur Erreichung dieser Zwecke im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen und Gesetze alle Maßnahmen durchführen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Dazu zählen insbesondere: Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch soziale und berufliche Qualifikation; die Überlassung und Entsendung von Mitarbeitenden in Fremdbetriebe; die Schaffung von Wohnraum und Betreuungsdienstleistungen für diese Zielgruppe; die Übernahme und Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen und Privathaushalte in den Bereichen: Reinigungs- und hausmeisterliche Dienstleistungen, Dienstleistungen in touristischen Bereichen, Dienstleistungen in Bereichen der IT-Technik, Dienstleistungen in Bereichen des Datenschutzes, Dienstleistungen in den Bereichen der wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Kleingeräten, Marketingdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, sowie in vergleichbaren Handlungsfeldern. |