Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von eigenem Vermögen, insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.