| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an in- oder ausländischen Gesellschaften auf eigene Rechnung und im eigenen Namen sowie die Gründung von Tochtergesellschaften, auch im Stadium der Gesellschaft vor Eintragung in das Handelsregister, die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber Gruppengesellschaften, auch gegen Entgelt, sowie alle mit dem Unternehmensgegenstand verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Verwaltung und Geschäftsführung anderer Unternehmen zu übernehmen. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtigen Geschäfte. |