| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Sind Prokuristen bestellt, so kann deren Vertretungsmacht dergestalt geregelt werden, dass die Gesellschaft durch zwei Prokuristen oder durch einen Prokuristen und einen Geschäftsführer vertreten wird.
Die Gesellschafterversammlung befreit die Geschäftsführer generell von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |