| Gegenstand | Förderung der Wirtschaft in dem Kreis Dithmarschen. Sie wird darüber hinaus an der Westküste an der Entwicklungsachse Husum/Hamburg tätig, insoweit es sich
um Gebiete der an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gebietskörperschaften handelt. Sie wird als Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG und § 3 Nr. 25 GewStG die soziale und wirtschaftliche Struktur durch Förderung der Wirtschaft verbessern. Dies geschieht insbesondere durch Industrieansiedlung und die damit verbundene Beschaffung neuer Arbeitsplätze. Ihr Vermögen und etwaige erzielte Überschüsse werden ausschließlich zur Erreichung des in den Sätzen 1 und 2 genannten Zwecks verwendet. Gewinnausschüttungen sind ausgeschlossen.
Industrieansiedlung, das Vorhalten der erforderlichen Grundstücke in Dithmarschen und Umgebung sowie verwandte Geschäfte. Zu der konkreten Fördertätigkeit gehören
a. die Bedarfsplanung (Erkenntnis und Entscheidung, wo welche Grundstücke für gewerbliche Ansiedlung, Nebenansiedlungen oder Trassen und Ausgleichsflächen benötigt werden),
b. die Grundstücksbeschaffung (Sicherung geeigneter und erforderlicher Grundstücke für die Industrie- und Gewerbeansiedlung von Haupt- und Nebenansiedlungen v. a. durch Grundstückserwerb und Optionsverträge, Sicherung von Grundstücken für Zu- und Ableitungen/Trassen) einschließlich der Beschaffung von Ausgleichs- und Tauschflächen,
c. die Grundstücksverwaltung (insbesondere die Grundstücksbevorratung von Gewerbe- und Tauschflächen sowie Ausgleichsflächen); dazu zählt auch die zwischenzeitliche Verpachtung zur land- und
forstwirtschaftlichen Nutzung bis zur Veräußerung an Investoren),
d. die Grundstücksentwicklung (Entwicklung der Fläche im Planungsverfahren, insbesondere Erschließung und Schaffung von Baurecht, ggf. Erstellung und Einholung von Gutachten, Durchführung von Erschließungsmaßnahmen),
e. die Finanzierung der Geschäftstätigkeit, einschließlich der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs,
f. die Vermarktung und die Veräußerung der erworbenen Grundstücke
g. alle Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, insbesondere soweit sie mit den erworbenen und erschlossenen Grundstücken in Verbindung stehen sowie
h. die damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Rechtshandlungen. |